Im Rahmen der Städtebauförderungsprogramme besteht seit vielen Jahren das Förderinstrument des Verfügungsfonds, der erfolgreich etabliert und eingesetzt wird. Mit Hilfe des Verfügungsfonds werden aus dem lokalen Engagement heraus (meist kleinere) Projekte finanziell unterstützt und angeregt. Dadurch können Ideen von privaten Akteur*innen (z. B. Vereine, Händler*innen oder Bewohner*innen) kurzfristig umgesetzt werden, die der Entwicklung des Fördergebietes dienen. Dazu zählen beispielsweise Stadtteilfeste, Verschönerungsaktionen oder soziale Projekte.
Projekte können mit einer maximalen Summe von 10.000 Euro je Maßnahme und Antragsteller*in pro Jahr im jeweiligen Fördergebiet aus dem Verfügungsfonds kofinanziert werden. In diese Summe fließen dann jeweils maximal 50 % Städtebauförderungsmittel (Bund/Land/Kommune zu je 1/3) als Zuschuss zu den privat eingezahlten Mitteln (StBauFR 2021 vom 14.10.2021).
Die Verfügungsfonds können eingerichtet werden für die laufenden Förderkulissen:
- Gebietskulissen „Sozialer Zusammenhalt“ in Sachsendorf-Madlow, Neu-Schmellwitz und Sandow
- Gebietskulisse „Wachstum· und nachhaltig Erneuerung“ Aufwertung
- Gebietskulisse „Lebendige Zentren“ – gegenwärtig kein Antrag möglich
Mehr Informationen zum Verfügungsfonds und den Kommunalen Handlungsleitfaden zur Fördermittelvergabe aus dem Verfügungsfonds im Rahmen der Städtebauförderungsprogramme finden Sie unter folgendem Link: https://www.cottbus.de/stadtverwaltung/d21/stadtentwicklung/staedtebaufoerderung_fuer_jedermann.html.
