Ein weiterer Bebauungsplan ist in der Stadt Cottbus/Chóśebuz geplant. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Stadtfeld“ soll in der Stadtverordnetenversammlung am 22.12.2021 beschlossen werden.
Hintergrund:
Der Strukturwandel in Cottbus/Chóśebuz wird sich auf die Bevölkerungsentwicklung und somit auch auf die Wohnraumversorgung und Infrastruktur auswirken.
Durch den in Zukunft entstehende Wissenschaftspark, der Ausbau des Technologie- und Industriepark (TIP) und der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) sind eine Vielzahl an neuen Arbeitsplätzen und ein damit verbundener Zuzug von Fachkräften zu erwarten. Diese Entwicklung erfordert die Schaffung von weiteren Wohnraumangeboten und Infrastrukturen.
Lage und Zielstellung:
Eine dafür potenzielle Baufläche befindet sich direkt nördlich des Campusbereiches der Universität.
Das ca. 22 ha große sogenannte „Stadtfeld“ bietet ein Potenzial für ein neues innovatives und umweltgerechtes Stadtquartier für ca. 1.100 zusätzlichen Wohneinheiten einschließlich gebietsversorgenden Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und Bildung sowie Versorgungs- und Dienstleistungsangeboten.
Für diese Umsetzung ist grundsätzlich eine städtebauliche Neuordnung der Fläche erforderlich.
Flächennutzungsplan und Bebauungsplan:
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) ist die Fläche als Wohnbaufläche dargestellt. Im Entwurf zur Neuaufstellung des FNPs wird das „Stadtfeld“ als gemischte Baufläche festgelegt. Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Standortes begründet sich das Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Eigentümerkonstellation:
Das Plangebiet weist eine kleinteilige Flurstücks- und Eigentümerstruktur auf. Neben diversen privaten Eigentümer befinden sich die Flächen in öffentlicher Hand von Kommune, Land und Bund.
Vorbereitungen:
Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplans und die Sicherung der städtebaulichen Zielstellung soll die Erarbeitung eines Rahmenplans sowie die Erstellung eines energetischen Quartierskonzepts inklusive begleitenden Sanierungsmanagement bis Ende des Jahres 2022 sein.
Finanzierung:
Mit Hilfe der KfW- und Stadtumbauförderung können bis zu 90% Förderung übernommen werden.
Den Übersichtsplan, den Lageplan sowie die Beschlussvorlage zum Plangebiet „Stadtfeld“ können Sie hier einsehen.