Stadtentwicklung
Cottbus/Chóśebuz

Cottbus/Chóśebuz gibt Startschuss für Pop-Up-Stores in der Innenstadt

Ab sofort sollen Pop-Up Stores für weniger Leerstand, attraktive Angebote und mehr Leben in der Cottbuser Innenstadt sorgen. Im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) wurde dafür eine Förderrichtline zur finanziellen Unterstützung von Pop-Up-Stores herausgegeben. Der Förderaufruf wird in Kürze auf www.cottbus.de sowie auf der Innenstadtseite veröffentlicht.

Doch was sind eigentlich Pop-Up-Stores? Hier werden zeitlich befristet leerstehende Verkaufs- und Lagerflächen genutzt, um Produkte zu vermarkten oder kulturelle Anziehungspunkte zu schaffen. Sie bieten die Möglichkeit, neue Ideen und Nutzungskonzepte mit einem niederschwelligen Zugang auszuprobieren.

Das Konzept der Pop-Up-Stores verfolgt mehrere Ziele: Es soll innovative Ansätze stärken, die Attraktivität der Cottbuser Innenstadt steigern sowie neue Formate fördern und testen. Zudem sollen Angebote sichtbar gemacht werden, die sonst in anderen, weniger besuchten Lagen ansässig sind. Durch die temporäre Nutzung von Leerstand sollen kurzfristig attraktive Nutzungen geschaffen werden, die zugleich Anreize für eine spätere langfristige Geschäfts- oder Gewerbeansiedlung bieten.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Förderfähig sind Pop-Up-Store-Konzepte mit einer Mindestlaufzeit von 2 Wochen bis maximal 12 Wochen sowie maximal 300 m² pro Einheit bzw. Nutzer*in.
  • Verlängerung des Mietverhältnisses ist im Einzelfall um weitere drei Monate möglich.
  • Antragsteller*innen können alle natürlichen oder juristischen Personen sein, welche ein Pop-Up-Store-Konzept in der Cottbuser Innenstadt umsetzen möchten.
  • Die Förderrichtlinie gilt innerhalb der Gebietskulisse des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“(ZIZ).
  • Die Antragsteller*innen schließen dafür einen Untermietvertrag über Gewerbeflächen für mindestens 2 Wochen Laufzeit mit der Stadt Cottbus/Chóśebuz als Hauptmieter ab.
  • Die Mietsumme der Anmietung muss 20 % unter der zuletzt erzielten Bruttokaltmiete liegen.
  • Die Stadt Cottbus/Chóśebuz übernimmt 80 % der im Mietvertrag vereinbarten Kaltmiete (90 % dieser Kosten sind ZIZ-gefördert, 10 % Eigenmittel), aber maximal 2.000 Euro pro Monat. Die Restsumme sowie die Nebenkosten werden von den Antragsteller*innen getragen.
  • Der Zuschuss wird für einen Zeitraum von höchstens 12 Wochen ab Eröffnung des Pop-Up-Stores gewährt.

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